Das bayerische Sachleistungssystem sieht vor, dass Asylbewerbern statt Geld alle notwendigen Güter – vor allem also Lebensmittel, Hygieneartikel und Kleidung – in Form von Gutscheinen oder Paketen zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich erhalten sie monatlich etwas Bargeld. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurden die Sätze 2012 zum ersten Mal nach einem Zeitraum von 20 Jahren erhöht.
Einige Landkreise wickeln die Versorgung – trotz der Möglichkeit der Bargeldauszahlung oder Vergabe von Gutscheinen – über Lebensmittelpakete ab. Die Auswahl ist sehr begrenzt, die Ware manchmal abgelaufen, der logistische Aufwand eigentlich unnötig. Der Landkreis Erding wählte einen anderen Weg und ließ einen Laden einrichten, in dem die Flüchtlinge sich zwei Mal in der Woche ihre Lebensmittel selbst aussuchen konnten. Leider wies auch dieses System einige Schwachstellen auf, wie die Süddeutsche bereits im vergangenen Jahr berichtete. So war der Laden nur 2 Mal in der Woche vormittags für jeweils 3 Stunden geöffnet und auch der Transport der Lebensmittel in die dezentralen Unterkünfte der Flüchtlinge gestaltete sich teils schwierig. Der Integrationsgedanke geht in diesem Parallelsystem auch verloren. Inzwischen hat ein zweiter Shop eröffnet.
Inzwischen werden die 190 Asylbewerber des Kreises zusätzlich nach einem ähnlichen System eingekleidet: 2 Mal im Jahr stellt eine Firma einen Fundus an saisongerechter Kleidung bereit, aus dem sich die Flüchtlinge alles Nötige nach festgelegtem Budget aussuchen sollen.
Allerdings: Dass jeder genügend Kleidung in der richtigen Größe erhält, scheint nicht gewährleistet. Zusätzlich habe es Beschwerden über die Qualität der Textilien gegeben.
Eigentlich hatte Bayerns Sozialministerin Haderthauer nach den Flüchtlingsprotesten im Freistaat in den vergangenen Monat nicht nur einen umstrittenen Passus aus dem Gesetz des Landes streichen lassen, sondern sich auch öffentlich für eine Abkehr von Gutscheinen und Paketen hin zu Bargeldauszahlungen ausgesprochen. Bisher scheint es allerdings beim bloßen Lippenbekenntnis geblieben zu sein.